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Wählerverzeichnis

Um an verschiedenen Wahlen teilnehmen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für 18-Jährige und französische Staatsbürger, die nach 2018 die französische Staatsangehörigkeit erworben haben, erfolgt die Eintragung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. In anderen Fällen (Umzug, Wohnsitz als EU-Bürger in Frankreich, Erstregistrierung usw.) müssen Sie einen Eintragungsantrag stellen.

Mit dem Gesetz vom 1. August 2016 wurde das Eintragungsverfahren seit dem 1. Januar 2019 vereinfacht. Sie können sich das ganze Jahr über registrieren lassen, es ist jedoch eine Mindestfrist vor jeder Wahl einzuhalten.

Französische Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollenden, werden automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie die Eintragungsformalitäten mit 16 Jahren abgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, können sie einen Eintragungsantrag stellen.

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Um wahlberechtigt zu sein, müssen Sie:

Am Tag vor dem Wahltag 18 Jahre alt sein

Französische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates besitzen

Wahlberechtigt in Frankreich oder Ihrem Herkunftsland (einem EU-Mitgliedstaat) sein

Ihre Zugehörigkeit zur Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, nachweisen

Ihre Meldepflicht bestätigen

Seit 2019 führt das Innenministerium ein einheitliches Wählerverzeichnissystem ein, das vom INSEE (Französisches Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien) verwaltet wird: das Registre Electoral Unique (REU). Über diese Plattform können Wähler ihre Eintragung in den Wählerverzeichnissen sowie ihre Wahllokalnummer überprüfen.

Wie kann ich mich registrieren?

Online: service-public.fr

Im Rathaus: Bringen Sie einen gültigen Ausweis und einen Adressnachweis mit.

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