Volkszählung
Ab 16 Jahren muss sich jeder französische Staatsbürger registrieren. Er erhält eine Registrierungsbescheinigung und kann für bestimmte Verfahren, beispielsweise für die Anmeldung zum Abitur, herangezogen werden.
Dieses Verfahren ermöglicht es der Verwaltung, die registrierten Personen zum Verteidigungs- und Bürgertag einzuladen und sie ab 18 Jahren automatisch in das Wählerverzeichnis einzutragen.
Die Volkszählung kann direkt in Ihrem Rathaus gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und eines aktuellen Familienstammbuchs durchgeführt werden. Dieser Vorgang kann auch online über Ihr France Connect-Konto durchgeführt werden.